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   OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 010 UF 360/09   

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https://dejure.org/2009,4971
OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 010 UF 360/09 (https://dejure.org/2009,4971)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.08.2009 - 010 UF 360/09 (https://dejure.org/2009,4971)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. August 2009 - 010 UF 360/09 (https://dejure.org/2009,4971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhalt aus Anlass der Geburt: Unterhaltsanspruch einer Studentin nach Vollendung des 3. Lebensjahres des betreuten Kindes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Umfangs eines Unterhaltsanspruchs bei einem Anspruch einer Studentin mit Kind auf Kindesunterhalt; Studium oder Betreuung des Kindes als Ursache für die Nichterwerbstätigkeit der Mutter; Höhe des Unterhaltsanspruchs einer studierenden Mutter nach ...

  • Judicialis

    BGB § 16151

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 16151
    Höhe des Unterhaltsanspruchs einer studierenden Mutter nach Vollendung des 3. Lebensjahres des betreuten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die studierende Mutter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Studentin mit nichtehelichem Kind - Zur Höhe des Unterhaltsanspruchs gegen den Vater des Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt bei Studium mit unehelichem Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1084
  • MDR 2010, 31
  • FamRZ 2010, 577
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 10 UF 360/09
    Dabei ist - entgegen der Auffassung des Beklagten - von einem Mindestbedarf auszugehen (hierzu neigt auch der BGH, vgl. Urteil vom 16.07.2008, abgedruckt in FamRZ 2008, 1739 mit Darstellung des Meinungsstands in Rechtsprechung und Literatur).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 10 UF 360/09
    Seither galt nach der Rechtsprechung des BGH für diesen Anspruch auf Betreuungsunterhalt nur noch ein eingeschränktes Kausalitätserfordernis; es kam nicht mehr darauf an, ob von der Mutter ohne die Kinderbetreuung eine (weitergehende) Erwerbstätigkeit ausgeübt würde bzw. werden könnte (vgl. z. B. BGH FamRZ 1998, 541; FamRZ 2005, 442).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 10 UF 360/09
    Zwar wird man diese Tätigkeit der Klägerin als überobligationsmäßig anzusehen haben (zur Nebentätigkeit von Studenten beim Kindesunterhalt vgl. Wendl/Staudigl, Das Unterhalts recht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rn. 553; siehe auch BGH FamRZ 1995, 475 m. w. N.).
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 10 UF 360/09
    Seither galt nach der Rechtsprechung des BGH für diesen Anspruch auf Betreuungsunterhalt nur noch ein eingeschränktes Kausalitätserfordernis; es kam nicht mehr darauf an, ob von der Mutter ohne die Kinderbetreuung eine (weitergehende) Erwerbstätigkeit ausgeübt würde bzw. werden könnte (vgl. z. B. BGH FamRZ 1998, 541; FamRZ 2005, 442).
  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84

    Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 10 UF 360/09
    Anzurechnen auf den Bedarf der Klägerin sind ferner BAföG-Leistungen, auch soweit sie als Darlehen bezogen wurden (vgl. BGH NJW 1985, 2331) oder hätten bezogen werden können (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2009, 810).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 WF 6/09

    Zumutbarkeit der Inanspruchnahme von BaFöG durch ein in der Ausbildung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 10 UF 360/09
    Anzurechnen auf den Bedarf der Klägerin sind ferner BAföG-Leistungen, auch soweit sie als Darlehen bezogen wurden (vgl. BGH NJW 1985, 2331) oder hätten bezogen werden können (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2009, 810).
  • OLG Frankfurt, 13.10.1999 - 2 UF 335/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 10 UF 360/09
    Diese Grundsätze sind jedoch auch auf den verlängerten Betreuungsunterhalt des § 1615 I S. 3 BGB a. F. übertragbar, da die Grundvoraussetzungen hierfür die gleichen waren und die Verlängerung ausschließlich davon abhängig war, ob die Versagung des Unterhaltsanspruchs grob unbillig wäre (hiervon ist u. a. das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 13.10.1999, abgedruckt in FamRZ 2000, 1522 ausgegangen).
  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 251/14

    Verlängerung des Unterhalts für die Betreuung eines behinderten, nichtehelichen

    Ausbildungsunterhalt billigt das Gesetz der Mutter eines nichtehelichen Kindes indessen nicht zu (ebenso NK-BGB/Schilling 3. Aufl. § 1615 l Rn. 14; Wever FF 2010, 214, 215; aA: OLG Nürnberg FamRZ 2010, 577, 578).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2014 - 2 UF 238/13

    Betreuungsunterhalt der nichtehelichen Mutter: Unterbrechung des Studiums als

    Das Oberlandesgericht Nürnberg (FamRZ 2010, 577) hat in einer vergleichbaren Konstellation den Unterhaltsanspruch einer Studentin gemäß § 16151 BGB nach Vollendung des dritten Lebensjahres des betreuten Kindes bejaht.
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2013 - 6 UF 24/13

    Unterhalt aus Anlass der Geburt: Abänderung eines über die Unterhaltsspitze

    Dabei kann nach dem sich dem Senat nach der mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren darbietenden Sach- und Streitstand die höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage dahinstehen, ob der Antragsteller der Antragsgegnerin in rechtlicher Hinsicht Ausbildungsunterhalt schulden kann, was das Familiengericht in Abweichung von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (FamRZ 2010, 577) verneint hat.
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